Andreas Kessler

Bausachverständiger

SACHLICH I KOMPETENT I ZUVERLÄSSIG

Ihre Fragen, mein Auftrag

Wo kommt der Mangel her? Wer ist verantwortlich? Wie schlimm ist es? Was kostet es?

Für Gerichte

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder selbstständigen Beweisverfahren ist die besondere Sachkunde, die Objektivität und die Vertrauenswürdigkeit von handwerklichen Sachverständigen gefragt.

Sie unterstützen den Richter, damit dieser ein fachlich korrektes Urteil fällen kann und Beweise über den Zustand der Bauwerke gesichert werden.

Ich erhalte seit vielen Jahren Aufträge von Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten. Gutachten werden angefragt für Bauleistungen in den Bereichen Rohbau (Mauerwerk und Beton), Abdichtung, Entwässerung, Innen- und Außenputz, Wärmedämmverbundsysteme, Anstriche, Fachwerk, Altbausanierung, Trockenbauarbeiten, usw.

Für Hausbesitzer

Schon vor dem Hauskauf kann es sinnvoll sein, einen Sachverständigen für eine technische Kaufberatung an der Seite zu haben. Als Hausbesitzer entdeckt man Schäden, die Sorgen bereiten.

Dies können zum Beispiel Feuchtigkeit, Ausblühungen, Schimmel, Risse usw. sein. Es stellen sich Fragen: Wie schlimm ist das und wie kommt das wieder in Ordnung?

Vor Ort untersuche ich die Probleme. Dabei werden geeignete Messinstrumente eingesetzt. Das Ergebnis und die Möglichkeiten der Beseitigung bespreche ich entweder direkt vor Ort oder der Hausbesitzer erhält eine schriftliche Stellungnahme.

Für Unternehmen und Handwerker

Es treten Probleme zwischen (General-)Unternehmer und Auftraggeber auf, weil Mängel geltend gemacht werden und kein Geld mehr fließt.

Im Rahmen einer Beratung mit allen Beteiligten vor Ort stelle ich fest, ob die Bauleistung vereinbarungsgemäß ausgeführt und nach den Regeln der Technik in Ordnung ist.
Bei Mängeln wird über deren Beseitigung und die Kosten gesprochen. Es kommt auch vor, dass eine Minderung vereinbart wird.

Oftmals gibt es eine Lösung, ohne dass ein langwieriger Rechtsstreit geführt werden muss.

Siehe auch: Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Sachverständigen im Handwerk

Für Bauherren

In allen Phasen des Bauens – von Prüfung der Angebote bis zur Abnahme der Bauleistung – berate und begleite ich Bauherren mit Fachkompetenz und Fürsorge.

Vor dem Baubeginn prüfe und vergleiche ich Angebote, Baubeschreibungen und Preise, damit das vereinbart wird, was gewünscht ist.

Auf Wunsch kann ich Bauherren in der Bauzeit begleiten, ggf. Fehlentwicklungen aufzeigen und mich bis zur Abnahme für eine gute Bauqualität einsetzen.

Private Häuslebauer, Firmen und Städte / Gemeinden sind als Bauherren in einem Bauprozess. Plötzlich klemmt es und wird schwierig – Probleme treten auf, der Bau kommt ins Stocken.

In vielen Fällen berate ich einfach – unabhängig und kompetent. Nach einem Ortstermin mit allen Beteiligten werden etwaige Mängel in Ordnung gebracht. Dann geht es normal weiter.

Es kann aber auch erforderlich sein, dass eine schriftliche Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten erstellt wird.

Für Städte und Gemeinden

Bei öffentlichen Auftraggebern sind Kompetenz, Erfahrung und Sorgfalt gefragt – etwa bei notwendigen Beweissicherungen oder in der Begleitung komplexerer Bauabläufe.

Bei Kanal- und Straßenbaumaßnahmen oder Abbrucharbeiten muss der Zustand der angrenzenden Gebäude dokumentiert werden, bevor es mit den Bauarbeiten losgeht.
Diese Bauzustandsdokumentation ist wichtig, damit man Schäden, die möglicherweise durch die Bauarbeiten entstehen, von bereits vorher vorhandenen Schäden unterscheiden kann.

Bei öffentlichen Baumaßnahmen ist es in der Regel so, dass der günstigste Anbieter genommen werden muss. Der Günstigste ist aber nicht immer der Beste.
In solchen Fällen begleite ich die Baumaßnahmen, damit die ausgeschriebene Qualität auch erreicht wird.

Für Gerichte

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder selbstständigen Beweisverfahren ist die besondere Sachkunde, die Objektivität und die Vertrauenswürdigkeit von handwerklichen Sachverständigen gefragt.

Sie unterstützen den Richter, damit dieser ein fachlich korrektes Urteil fällen kann und Beweise über den Zustand der Bauwerke gesichert werden.

Ich erhalte seit vielen Jahren Aufträge von Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten. Gutachten werden angefragt für Bauleistungen in den Bereichen Rohbau (Mauerwerk und Beton), Abdichtung, Entwässerung, Innen- und Außenputz, Wärmedämmverbundsysteme, Anstriche, Fachwerk, Altbausanierung, Trockenbauarbeiten, usw.

Für Hausbesitzer

Schon vor dem Hauskauf kann es sinnvoll sein, einen Sachverständigen für eine technische Kaufberatung an der Seite zu haben. Als Hausbesitzer entdeckt man Schäden, die Sorgen bereiten.

Dies können zum Beispiel Feuchtigkeit, Ausblühungen, Schimmel, Risse usw. sein. Es stellen sich Fragen: Wie schlimm ist das und wie kommt das wieder in Ordnung?

Vor Ort untersuche ich die Probleme. Dabei werden geeignete Messinstrumente eingesetzt. Das Ergebnis und die Möglichkeiten der Beseitigung bespreche ich entweder direkt vor Ort oder der Hausbesitzer erhält eine schriftliche Stellungnahme.

Für Unternehmen und Handwerker

Es treten Probleme zwischen (General-)Unternehmer und Auftraggeber auf, weil Mängel geltend gemacht werden und kein Geld mehr fließt.

Im Rahmen einer Beratung mit allen Beteiligten vor Ort stelle ich fest, ob die Bauleistung vereinbarungsgemäß ausgeführt und nach den Regeln der Technik in Ordnung ist.
Bei Mängeln wird über deren Beseitigung und die Kosten gesprochen. Es kommt auch vor, dass eine Minderung vereinbart wird.

Oftmals gibt es eine Lösung, ohne dass ein langwieriger Rechtsstreit geführt werden muss.

Siehe auch: Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Sachverständigen im Handwerk

Für Bauherren

In allen Phasen des Bauens – von Prüfung der Angebote bis zur Abnahme der Bauleistung – berate und begleite ich Bauherren mit Fachkompetenz und Fürsorge.

Vor dem Baubeginn prüfe und vergleiche ich Angebote, Baubeschreibungen und Preise,
damit das vereinbart wird, was gewünscht ist.

Auf Wunsch kann ich Bauherren in der Bauzeit begleiten, ggf. Fehlentwicklungen aufzeigen und mich bis zur Abnahme für eine gute Bauqualität einsetzen.

Private Häuslebauer, Firmen und Städte / Gemeinden sind als Bauherren in einem Bauprozess. Plötzlich klemmt es und wird schwierig – Probleme treten auf, der Bau kommt ins Stocken.

In vielen Fällen berate ich einfach – unabhängig und kompetent. Nach einem Ortstermin mit allen Beteiligten werden etwaige Mängel in Ordnung gebracht. Dann geht es normal weiter.

Es kann aber auch erforderlich sein, dass eine schriftliche Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten erstellt wird.

Für Städte und Gemeinden

Bei öffentlichen Auftraggebern sind Kompetenz, Erfahrung und Sorgfalt gefragt – etwa bei notwendigen Beweissicherungen oder in der Begleitung komplexerer Bauabläufe.

Bei Kanal- und Straßenbaumaßnahmen oder Abbrucharbeiten muss der Zustand der angrenzenden Gebäude dokumentiert werden, bevor es mit den Bauarbeiten losgeht.
Diese Bauzustandsdokumentation ist wichtig, damit man Schäden, die möglicherweise durch die Bauarbeiten entstehen, von bereits vorher vorhandenen Schäden unterscheiden kann.

Bei öffentlichen Baumaßnahmen ist es in der Regel so, dass der günstigste Anbieter genommen werden muss. Der Günstigste ist aber nicht immer der Beste.
In solchen Fällen begleite ich die Baumaßnahmen, damit die ausgeschriebene Qualität auch erreicht wird.

Leistungen

Gutachten

Gutachten werden für nahezu alle Bauleistungen angefragt.

Beratung

Wenn Erscheinungen am Gebäude auftreten, die eigentlich nicht da sein sollten.

Baubegleitung

Gut, jemanden an seiner Seite zu wissen, der sich wirklich auskennt.

Ihr Bausachverständiger
Dipl. Ing. TH Andreas Kessler

Als Sohn eines Bauunternehmers und Stuckateurs bin ich mit dem Bauen groß geworden. Von Kindesbeinen an liebe ich es, Dinge entstehen und wachsen zu sehen. So war es nur folgerichtig, das Studium des Bauingenieurwesens aufzunehmen. Dieses habe ich als Dipl. Ing. TH Bauingenieur an der RWTH Aachen erfolgreich abgeschlossen. Seit 1991 bin ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Koblenz. Als planvorlageberechtigter Entwurfsverfasser und Ingenieur bin ich bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz als Mitglied gelistet.

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